Infobox Cane Corso Italiano
Bitte beachten Sie, dass der Cane Corso in einigen Schweizer Kantonen sowie in den Deutschen Bundesländern Bayern, Brandenburg und in Liechtenstein als sogenannter «Listenhund» für dessen Haltung gegebenenfalls bestimmte Auflagen und höhere Steuern vorgeschrieben sind. Im Schweizer Kanton Genf ist seine Haltung sogar verboten. [* Cane Corso Hundeinserat 409757] Weitere Infos zu «Listenhunde Rassen» und deren nationale und regionale Bestimmungen (u.a. Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Italien etc.) finden Sie auch unter Rasseliste zu Listenhunden im Tierforum von «Tier-Inserate»
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3534