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Haltungshinweis für Eidechsen: Je nach Land, Bundesland oder Kanton ist für Eidechsen eine entsprechende Haltebewilligung erforderlich! Die Haltebewilligung muss vom Reptilien Halter beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. z.B. für die Schweiz finden Sie Infos unter www.blv.admin.ch - Schlangen, Warane, Eidechsen, Leguane und Chamäleone.